Hundesteuer Gemeinde Neuenkirchen-Vörden

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Über uns

Die GovConnect GmbH, Nadorster Str. 228, 26123 Oldenburg, Registergericht: Hannover HR B 200441, http://www.govconnect.de ist als Beliehene mit der Führung des Zentralen Hunderegister Niedersachsen beauftragt.

Erhebung von Protokolldaten

Bei Besuch dieser Webseite werden Protokolldaten gesammelt und gespeichert. Diese Protokolldaten umfassen regelmäßig Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem. Ein Rückschluss auf eine bestimmte natürliche Person, die diese Webseite besucht hat, ist nicht möglich. Die Auswertung dieser Daten erfolgt nur zur Ermittlung der Auslastung des Servers oder der Server. Die Daten bleiben im Besitz der GovConnect GmbH und werden nicht an Dritte herausgegeben. Die Protokolldaten werden regelmäßig nach vier bis fünf Tagen automatisiert gelöscht.

Erhebung personenbezogener Daten

Pflichtdaten

Auf dieser Webpräsenz werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Die Pflichtdaten, welche als solche gesondert gekennzeichnet sind, müssen Sie angeben. Die Pflichtdaten werden aufgrund §§ 6, 16 Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) erhoben und gespeichert. Die Erhebung der Gebühren findet ihre Grundlage in dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) und der Niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (Nds, AllGO).

Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 NHundG handelt derjenige ordnungswidirg, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 NHundG Angaben nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig macht. Gem. § 18 Abs. 2 NHundG kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Freiwillige Daten

Sie können freiwillig weitere Daten (z. B. auch Bilder) eingeben. In dem Fall werden Sie auf die Freiwilligkeit der Angaben hingewiesen und müssen gesondert bestätigen, dass sie Ihre Einwilligung in die Speicherung dieser Daten erteilen, Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO. Diese freiwillig anzugebenden Daten sind dabei so gekennzeichnet, dass sie kein Sternchen bei der Feldbeschreibung enthalten und nicht fett gedruckt sind. Die Angabe der Gefährlichkeit eines Hundes ist stets freiwillig. Wird die Gefährlichkeit eines Hundes durch eine zuständige Behörde eingetragen, so kann diese Information vom Halter/von der Halterin nicht geändert oder gelöscht werden.

Recht auf Widerruf freiwillig eingewilligter Daten
Sie haben das Recht, die Einwilligung der Verarbeitung freiwillig angebender Daten jederzeit für das Hunderegister Niedersachsen zu widerrufen. Dazu können Sie in Ihrem Halterkonto die Daten selbst löschen oder Sie richten Ihren Widerruf an info@hunderegister-nds.de.
Empfänger personenbezogener Daten

Sowohl die mitteilungspflichtigen Daten als auch die freiwillig mitgeteilten Daten werden ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verwendet. Zugriff auf die Daten haben Gemeinden und Landkreise im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit. Die örtliche Zuständigkeit ist abhängig von der angegebenen Anschrift. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium erhält regelmäßig statistische Auswertungen aufgrund der gespeicherten Daten. Eine andere Auskunft aus dem Datenbestand wird nur erteilt, wenn und soweit eine Behörde gesetzlich ermächtigt ist oder ein deutsches Gericht die Auskunft anordnet.

Änderbarkeit der Daten

Daten in dem zentralen Register können vom jeweiligen Halter/der jeweiligen Halterin geändert werden (abgesehen von einer gesetzten Markierung der Gefährlichkeit. – Diese kann ausschließlich vom zentralen Register geändert werden).

Löschung von Daten im Hunderegister Niedersachsen

Freiwillig eingegebene Daten können für das Hunderegister Niedersachsen jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Löschung der freiwilligen Daten kann durch den Halter selbst im Online-Konto des Hunderegister Niedersachsen vorgenommen werden, bzw. kann der Halter die GovConnect schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zur Löschung auffordern.

Die nach § 6 NHundG anzugebenden Daten werden nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist endgültig gelöscht. Gleiches gilt für ein durch einen Halter deaktiviertes Benutzerkonto.

Die Frist zur endgültigen Löschung der Daten bestimmt sich nach der Nds. AktO. Gemäß Ziffer 9.2 der Nds. AktO beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem ersten Januar des auf die Schließung der Akte folgenden Kalenderjahres. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 15 Jahre.

Dokumentation von Änderungen an den Daten

Alle Änderungen an den Daten werden aufgezeichnet, zusammen mit einem Hinweis auf denjenigen, der die Änderungen vorgenommen hat, sei es die Behörde, der Halter/die Halterin oder Mitarbeiter des zentralen Registers. Auf diese Änderungsprotokolle haben nur die Mitarbeiter des zentralen Registers Zugriff.

Sonstige Maßnahmen zur Datensicherheit

Sowohl die Anmeldung an die Webseite sowie der weitere Zugriff erfolgt verschlüsselt über SSL/TLS. Um unberechtigten Zugriff zu vermeiden, vergeben Sie sich bitte ein sicheres Passwort. Um Sie dabei zu unterstützen werden Passworte mit weniger als sechs Zeichen nicht zugelassen. Zudem muss mindestens eine Ziffer enthalten sein. Achten Sie darauf, sich abzumelden, wenn Sie an einem Computer auf die Webseite zugreifen, der auch anderen zugänglich ist. Die Sitzung wird regelmäßig erst nach 24 Minuten geschlossen. Wenn Sie angemeldet bleiben und jemand anders Zugriff auf den Computer hat, kann dieser Dritte Ihre Daten einsehen und ändern. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können sie sich ein neues vergeben. Dazu muss Ihre E-Mail-Adresse gültig sein. Das E-Mail-Konto sollte für den Vorgang nur durch Sie zugänglich sein.

Cookies

Cookies sind Daten, die vom Webserver an den Webbrowser des Verwenders gesendet werden. Auf diese Daten kann der Webserver später wieder zugreifen. Die Verwendung von Cookies können Sie in Ihrem Webbrowser zulassen oder einschränken. Unser Cookie enthält in diesem Fall Sitzungsinformationen, damit der Webserver die aktuelle Sitzung erkennt und dem richtigen Teilnehmer zuordnet. Das Aktivieren von Cookies ist erforderlich, damit die Web-Applikation fehlerfrei funktioniert. Der Cookie läuft mit der Browsersitzung zusammen ab.

Datenschutzbeauftragter

Das zentrale Register hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Der Datenschutzbeauftragte ist nicht weisungsgebunden. Er unterstützt das zentrale Register bei der Sicherstellung des Datenschutzes und überwacht die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Sie können den Datenschutzbeauftragten erreichen unter der Rufnummer 0441 9714 159 oder unter datenschutzbeauftragter@hunderegister-nds.de .

Landesdatenschutzbeauftragter

Sie können sich überdies mit Ihrem Anliegen auch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120 4500
Telefax: (0511) 120 4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Web: http://www.lfd.niedersachsen.de

Beschwerderecht - Aufsichtsbehörde

Die Rechts- und Fachaufsichtsbehörde für das Zentrale Hunderegister Niedersachsen ist das

Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120 21 36/37/38
Telefax: (0511) 120 23 82
E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.de
Web: http://www.ml.niedersachsen.de